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Belehrung nach § 18 Batteriegesetz – BattG Sie sind verpflichtet Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Das heißt, dass Sie Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben müssen. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die bei uns erworbenen Batterien können Sie nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Fragen bzw. Rücksendungen von Batterien sind zu richten an: Firma Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen. Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, etwa unter http://www.bmu.de/abfallwirtschaft. |
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